Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie Ihren Führerschein wiedererlangen, um wieder legal fahren zu können. Sie können Ihren Führerschein wiedererlangen, wenn Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die je nach Art des Entzugs der Fahrerlaubnis unterschiedlich sein können. Lesen Sie hier alle Bedingungen und erfahren Sie, wie Sie Ihren Führerschein wiedererlangen können.
Wie kann ich meinen Führerschein wiedererlangen?
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, können Sie erst wieder legal Auto fahren, wenn Sie Ihren Führerschein wiedererlangt haben. Um Ihren Führerschein wiederzuerlangen, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die je nach Grund für den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis unterschiedlich sein können.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um meinen Führerschein wiederzuerlangen?
Bedingter Entzug der Fahrerlaubnis
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis bedingt entzogen wurde, können Sie Ihren Führerschein für eine dreijährige Probezeit wiedererlangen, wenn Sie eine Fahrprüfung ablegen. Diese Prüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung, bei der die theoretischen Grundlagen des Fahrens und die praktischen Fahrfähigkeiten geprüft werden.
Wenn Sie die theoretische Prüfung und die Fahrprüfung wiederholen, ist es keine Voraussetzung, dass Sie das erforderliche Theorie- und Fahrschulprogramm erneut absolvieren müssen. Wenn jedoch eine Frist gesetzt wurde, innerhalb derer Sie spätestens die Theorieprüfung ablegen müssen, müssen Sie diese Frist einhalten. Die Frist beträgt in der Regel 6 Monate.
Wenn Sie innerhalb der dreijährigen Probezeit einen Verkehrsverstoß begehen, der eine erneute bedingte Entziehung der Fahrerlaubnis auslösen kann, wird Ihnen die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate ohne Auflagen entzogen. Eine bedingte Entziehung der Fahrerlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Führerschein vor der Entziehung länger als 3 Jahre besessen haben. Wenn Sie Ihren Führerschein noch nicht länger als 3 Jahre besitzen, wird Ihnen ein Fahrverbot auferlegt.
Fahrverbote
Wenn Ihnen ein Fahrverbot auferlegt wurde, können Sie Ihren Führerschein erst wiedererlangen, wenn Sie eine Sonderausbildung absolviert und eine Fahrprüfung bestanden haben. Die Sonderausbildung muss von einem zugelassenen Fahrlehrer durchgeführt werden und mindestens 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten in Theorie und 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten in Fahrpraxis umfassen. Außerdem muss sich die Ausbildung über mindestens 8 Unterrichtstage erstrecken.
Unbedingter Entzug der Fahrerlaubnis
Wenn Sie einen unbedingten Führerscheinentzug haben, bedeutet dies, dass Sie Ihren Führerschein erst wiedererlangen können, wenn die Entziehungsfrist abgelaufen ist. Sie erhalten Ihren Führerschein wieder, indem Sie eine Fahrprüfung ablegen.
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer
Wenn der Entzug Ihres Führerscheins auf Trunkenheit am Steuer oder ähnliches zurückzuführen ist, ist es ebenfalls eine Bedingung für die Wiedererteilung Ihres Führerscheins, dass Sie einen Alkohol-/Drogen-/Verkehrskurs absolvieren, einschließlich einer ANT-Kurs.
Wie beantrage ich die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis?
Voraussetzung für die Wiedererteilung des Führerscheins ist, dass Sie die Wiedererteilung beantragen.
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie in der Regel persönlich bei einer der Gemeinden des Landes vorstellig werden und ein ausgefülltes Antragsformular sowie ein genehmigtes Passfoto vorlegen. In einigen Gemeinden kann Ihr Fahrlehrer diesen Teil des Verfahrens für Sie übernehmen. Bei der Abgabe des Antragsformulars müssen entweder Sie oder Ihr Fahrlehrer Ihren gültigen Führerschein oder Reisepass sowie das Schreiben über den Entzug der Fahrerlaubnis vorlegen können. Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer entzogen wurde, müssen Sie außerdem eine Bescheinigung über einen ANT-Kurs vorlegen.
Bei einem bedingten Entzug des Führerscheins sollten Sie die Wiedererteilung rechtzeitig beantragen, da Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Verurteilung eine Fahrprüfung ablegen müssen.
Geschieht dies nicht, werden Sie zu einem unbedingten Führerscheinentzug verurteilt. Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis ohne Auflagen entzogen wurde, können Sie frühestens einen Monat vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.